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Tatsache ArtikelEine Tatsache ist eine objektive Gegebenheit , ein objektiver Zustand der Realität.
Wenn betont wird, dass es sich bei einer Behauptung um eine Tatsache handelt, dann ist damit immer gemeint, dass diese "tatsächlich" wahr ist. Eine Tatsache muß jedoch nicht per Definition wahr sein. Es gibt sowohl wahre Tatsachen als auch falsche Tatsachen (Irrtümer, Lügen usw.).
Tatsachen sind alle gegenwärtigen und vergangenen Daten unserer realen Welt, äußere und innere, positive und negative.
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Die Mengenangaben bei den einzelnen Rezepten haben mir sehr geholfen. Ich hätte z. B. nicht gewusst, wie ich die einzelnen Zutaten mengenmäßig aufeinander abstimmen soll.
Und was... | |
Tatsachen in dem Zivilprozess sind alle gegenwärtigen oder vergangenen, äußeren oder inneren Zustände oder Geschehnisse, also auch Zielen, Willensrichtungen u.ä.
Wichtig für den Prozeßausgang sind diejenigen Tatsachen, die die Tatbestandsvoraussetzungen einer Anspruchsgrundlage, einer Einrede oder einer Hilfsnorm erfüllen.
Sind sie nicht allgemein- oder gerichtsbekannt, so muß eine Partei sie dem Gericht vortragen (Darlegungslast). Bestreitet sie der Gegner wirksam, so muß das Gericht auf Antrag der beweisbelasteten (Beweislast) Partei über ihr Vorliegen Beweis erheben. Bleiben die Tatsachen unbestritten oder gelingt der Beweis, so stehen sie fest und sind der Entscheidung zugrunde zu legen. Mißglückt der Beweis, so lassen sie sich für das Gericht nicht feststellen, selbst wenn sie in Wahrheit vorliegen (Beweisrisiko). Darlegungs- und Beweislast sowie das Beweisrisiko sind vielen Parteien zu Beginn eines Prozesses häufig nicht bewusst.
Die Tatsachenfeststellung ist eine Hauptaufgabe der Eingangsinstanzen, die deswegen auch Tatsachengerichte heißen.Synonym: Faktum
Siehe auch: Behauptung, Beweis, Indiz, Relationstechnik, subjektive Wahrnehmung,
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